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Ratgeber · Förderungen

Förderungen Pflege Österreich 2026: Alle Zuschüsse im Überblick

Der österreichische Staat unterstützt Pflegebedürftige und ihre Familien mit einer Reihe von Förderungen — von Bundespflegegeld über 24h-Förderung bis hin zu Steuererleichterungen. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich beziehen.

Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ✅ Bundespflegegeld bis zu € 2.062/Monat — steuer- und anrechnungsfrei
  • ✅ 24h-Förderung bis zu € 1.777/Monat — bei Pflegestufe 3+
  • ✅ Pflegekarenzgeld ca. € 1.717/Monat — für betreuende Angehörige
  • ✅ Pensionsversicherung für pflegende Angehörige — kostenlos übernommen
  • ✅ Steuerliche Absetzbarkeit — außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt

Alle Förderungen im Detail

🏛️

Bundespflegegeld

€ 192 – € 2.062/Monat

Die zentrale staatliche Leistung für Pflegebedürftige. Steuerfreie monatliche Zahlung, nicht einkommensabhängig.

Voraussetzung

Pflegestufe 1–7 (mehr als 65 Std. Pflegebedarf/Monat)

Antrag stellen bei

Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS, BVAEB) oder Sozialamt

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🤝

Bundesförderung 24h-Betreuung

Bis zu € 1.776,78/Monat

Zuschuss für 24h-Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen oder Agenturen. Pro Betreuerin bis zu € 888,39/Monat.

Voraussetzung

Pflegestufe 3+ (oder Stufe 1–2 bei Demenz), Bezug von Pflegegeld

Antrag stellen bei

Sozialministeriumservice

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👨‍👩‍👧

Pflegekarenzgeld

Ca. € 1.717/Monat

Für Arbeitnehmer, die Karenz oder Teilzeit nehmen um nahe Angehörige zu pflegen. Bis zu 3 Monate pro Pflegefall.

Voraussetzung

Pflegestufe 5+ des Angehörigen (oder ab Stufe 3 bei Demenz), Arbeitnehmer-Status

Antrag stellen bei

Sozialministeriumservice

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🧾

Kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Beitrag wird vom Bund übernommen

Pflegende Angehörige verlieren keine Pensionsansprüche — der Staat übernimmt die Beiträge zur Pensionsversicherung.

Voraussetzung

Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegestufe 3–7 (mind. 50% der Arbeitszeit)

Antrag stellen bei

Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

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🌿

Förderung Ersatzpflege / Urlaubsablöse

Bis zu € 2.800 für max. 60 Tage/Jahr

Überbrückung wenn die pflegende Person selbst Urlaub, Krankheit oder Auszeit braucht — damit der Pflegebedürftige in guten Händen bleibt.

Voraussetzung

Pflegestufe 3+ des Angehörigen, Angehöriger pflegt ohne Entgelt

Antrag stellen bei

Sozialministeriumservice

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💰

Steuerliche Absetzbarkeit

Außergewöhnliche Belastung (kein Selbstbehalt)

Kosten für Pflege, Heimhilfe, Heilbehandlungen und Hilfsmittel können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden.

Voraussetzung

Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) muss bescheinigt sein

Antrag stellen bei

Einkommensteuererklärung

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Zusätzliche Landesförderungen

Neben den Bundesleistungen zahlen viele österreichische Bundesländer zusätzliche Förderungen für Pflege und Betreuung zu Hause. Diese variieren erheblich:

BundeslandLandesförderung (Beispiel)Info
WienMobile Pflege, Hauspflege, Pflegewohnhäuserwien.gv.at/gesundheit-soziales/pflege
NiederösterreichNÖ Pflege- und Betreuungsschecknoe.gv.at/Pflege
OberösterreichOÖ Altenbetreuung und -pflegeland-oberoesterreich.gv.at
SteiermarkSteiermark Pflegezuschusssoziales.steiermark.at
SalzburgZuschuss zur häuslichen Pflegesalzburg.gv.at/soziales/pflege
TirolPflege Tirol — Förderungentirol.gv.at/pflege
VorarlbergZuschuss zur häuslichen Betreuungvorarlberg.at/zuschuss-pflege
KärntenKärnten Pflegeförderungktn.gv.at/Pflege
BurgenlandBurgenland aktuelle Pflege-Förderungenburgenland.at/pflege/foerderungen

Landesförderungen ändern sich laufend. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Landesstelle über aktuelle Konditionen.

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Häufige Fragen

Welche Förderungen gibt es für die Pflege zu Hause in Österreich?

Die wichtigsten Förderungen sind: (1) Bundespflegegeld (€ 192–2.062/Monat je nach Stufe), (2) Bundesförderung für 24h-Betreuung (bis zu € 1.776,78/Monat), (3) Pflegekarenzgeld für betreuende Angehörige (€ 1.717,47/Monat), (4) Steuerabsetzbeträge für pflegebedingte Kosten, (5) zusätzliche Landesförderungen je nach Bundesland.

Wie hoch ist die 24h-Förderung des Bundes?

Bei zwei selbstständigen Betreuerinnen beträgt die Bundesförderung € 1.776,78 pro Monat (€ 888,39 pro Betreuerin). Bei einer Betreuerin sind es € 888,39. Bei angestellten Pflegekräften über eine Agentur: bis zu € 1.453,44 pro Monat.

Was ist das Pflegekarenzgeld?

Pflegekarenzgeld erhalten Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Es beträgt täglich rund € 57,25 (monatlich ca. € 1.717,47) und kann für 3 Monate pro pflegebedürftiger Person bezogen werden. Antrag: Sozialministeriumservice.

Kann ich pflegebedingte Kosten von der Steuer absetzen?

Ja. Pflegebedingte Kosten können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden, wenn eine Behinderung (Pflegestufe) vorliegt. Absetzbar sind u. a. Kosten für Heimhilfe, Pflegekraft und Heilbehandlungen. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Gibt es Förderungen für pflegende Angehörige?

Ja: (1) Pflegekarenzgeld bei Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, (2) kostenlose Pensionsversicherung für Angehörige die nahestehende Personen pflegen (ab Pflegestufe 3 – 7), (3) Förderung von Ersatzpflege (bis zu 60 Tage/Jahr) damit pflegende Angehörige sich erholen können.

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