Ratgeber · Förderungen
Förderungen Pflege Österreich 2026: Alle Zuschüsse im Überblick
Der österreichische Staat unterstützt Pflegebedürftige und ihre Familien mit einer Reihe von Förderungen — von Bundespflegegeld über 24h-Förderung bis hin zu Steuererleichterungen. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich beziehen.
Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✅ Bundespflegegeld bis zu € 2.062/Monat — steuer- und anrechnungsfrei
- ✅ 24h-Förderung bis zu € 1.777/Monat — bei Pflegestufe 3+
- ✅ Pflegekarenzgeld ca. € 1.717/Monat — für betreuende Angehörige
- ✅ Pensionsversicherung für pflegende Angehörige — kostenlos übernommen
- ✅ Steuerliche Absetzbarkeit — außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt
Alle Förderungen im Detail
Bundespflegegeld
€ 192 – € 2.062/Monat
Die zentrale staatliche Leistung für Pflegebedürftige. Steuerfreie monatliche Zahlung, nicht einkommensabhängig.
Voraussetzung
Pflegestufe 1–7 (mehr als 65 Std. Pflegebedarf/Monat)
Bundesförderung 24h-Betreuung
Bis zu € 1.776,78/Monat
Zuschuss für 24h-Betreuung durch selbstständige Personenbetreuerinnen oder Agenturen. Pro Betreuerin bis zu € 888,39/Monat.
Voraussetzung
Pflegestufe 3+ (oder Stufe 1–2 bei Demenz), Bezug von Pflegegeld
Pflegekarenzgeld
Ca. € 1.717/Monat
Für Arbeitnehmer, die Karenz oder Teilzeit nehmen um nahe Angehörige zu pflegen. Bis zu 3 Monate pro Pflegefall.
Voraussetzung
Pflegestufe 5+ des Angehörigen (oder ab Stufe 3 bei Demenz), Arbeitnehmer-Status
Kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Beitrag wird vom Bund übernommen
Pflegende Angehörige verlieren keine Pensionsansprüche — der Staat übernimmt die Beiträge zur Pensionsversicherung.
Voraussetzung
Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegestufe 3–7 (mind. 50% der Arbeitszeit)
Förderung Ersatzpflege / Urlaubsablöse
Bis zu € 2.800 für max. 60 Tage/Jahr
Überbrückung wenn die pflegende Person selbst Urlaub, Krankheit oder Auszeit braucht — damit der Pflegebedürftige in guten Händen bleibt.
Voraussetzung
Pflegestufe 3+ des Angehörigen, Angehöriger pflegt ohne Entgelt
Steuerliche Absetzbarkeit
Außergewöhnliche Belastung (kein Selbstbehalt)
Kosten für Pflege, Heimhilfe, Heilbehandlungen und Hilfsmittel können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden.
Voraussetzung
Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe) muss bescheinigt sein
Zusätzliche Landesförderungen
Neben den Bundesleistungen zahlen viele österreichische Bundesländer zusätzliche Förderungen für Pflege und Betreuung zu Hause. Diese variieren erheblich:
| Bundesland | Landesförderung (Beispiel) | Info |
|---|---|---|
| Wien | Mobile Pflege, Hauspflege, Pflegewohnhäuser | wien.gv.at/gesundheit-soziales/pflege |
| Niederösterreich | NÖ Pflege- und Betreuungsscheck | noe.gv.at/Pflege |
| Oberösterreich | OÖ Altenbetreuung und -pflege | land-oberoesterreich.gv.at |
| Steiermark | Steiermark Pflegezuschuss | soziales.steiermark.at |
| Salzburg | Zuschuss zur häuslichen Pflege | salzburg.gv.at/soziales/pflege |
| Tirol | Pflege Tirol — Förderungen | tirol.gv.at/pflege |
| Vorarlberg | Zuschuss zur häuslichen Betreuung | vorarlberg.at/zuschuss-pflege |
| Kärnten | Kärnten Pflegeförderung | ktn.gv.at/Pflege |
| Burgenland | Burgenland aktuelle Pflege-Förderungen | burgenland.at/pflege/foerderungen |
Landesförderungen ändern sich laufend. Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Landesstelle über aktuelle Konditionen.
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Häufige Fragen
Welche Förderungen gibt es für die Pflege zu Hause in Österreich?▾
Die wichtigsten Förderungen sind: (1) Bundespflegegeld (€ 192–2.062/Monat je nach Stufe), (2) Bundesförderung für 24h-Betreuung (bis zu € 1.776,78/Monat), (3) Pflegekarenzgeld für betreuende Angehörige (€ 1.717,47/Monat), (4) Steuerabsetzbeträge für pflegebedingte Kosten, (5) zusätzliche Landesförderungen je nach Bundesland.
Wie hoch ist die 24h-Förderung des Bundes?▾
Bei zwei selbstständigen Betreuerinnen beträgt die Bundesförderung € 1.776,78 pro Monat (€ 888,39 pro Betreuerin). Bei einer Betreuerin sind es € 888,39. Bei angestellten Pflegekräften über eine Agentur: bis zu € 1.453,44 pro Monat.
Was ist das Pflegekarenzgeld?▾
Pflegekarenzgeld erhalten Arbeitnehmer, die ihre Berufstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Es beträgt täglich rund € 57,25 (monatlich ca. € 1.717,47) und kann für 3 Monate pro pflegebedürftiger Person bezogen werden. Antrag: Sozialministeriumservice.
Kann ich pflegebedingte Kosten von der Steuer absetzen?▾
Ja. Pflegebedingte Kosten können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden, wenn eine Behinderung (Pflegestufe) vorliegt. Absetzbar sind u. a. Kosten für Heimhilfe, Pflegekraft und Heilbehandlungen. Eine steuerliche Beratung ist empfehlenswert.
Gibt es Förderungen für pflegende Angehörige?▾
Ja: (1) Pflegekarenzgeld bei Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, (2) kostenlose Pensionsversicherung für Angehörige die nahestehende Personen pflegen (ab Pflegestufe 3 – 7), (3) Förderung von Ersatzpflege (bis zu 60 Tage/Jahr) damit pflegende Angehörige sich erholen können.
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