pflegematchAT
Zurück zum Ratgeber

Ratgeber · Pflegebedarf

Pflegestufen Österreich 2026: Alle 7 Stufen einfach erklärt

Das österreichische Pflegegeld ist in 7 Stufen unterteilt — je höher die Stufe, desto höher der monatliche Geldbetrag. Welche Stufe Ihr Angehöriger erhält, hängt vom täglichen Pflegebedarf in Stunden ab. Dieser Ratgeber erklärt die Kriterien, Beträge und den Weg zur Einstufung.

Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026

Welche Pflegestufe braucht Ihr Angehöriger?

Unser kostenloses Matching hilft Ihnen, die passende Pflegekraft — abgestimmt auf Pflegestufe, Region und Sprache — zu finden.

Die 7 Pflegestufen im Überblick

Grundlage ist das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) § 4. Die Pflegestufe richtet sich nach dem monatlichen Mindestpflegebedarf in Stunden.

1

Stufe 1

> 65 Std./Monat

€ 206,20/Monat

Leichte Einschränkungen, die regelmäßige Unterstützung bei einzelnen Alltagsverrichtungen erfordern — z. B. Körperpflege, Ankleiden oder Einkaufen.

2

Stufe 2

> 95 Std./Monat

€ 380,30/Monat

Mittlere Einschränkungen. Die pflegebedürftige Person benötigt regelmäßige Hilfe bei mehreren Alltagsverrichtungen, ist jedoch nicht vollständig auf Pflege angewiesen.

3

Stufe 3

> 120 Std./Monat

€ 592,60/Monat

Erhöhter Pflegebedarf. Mehrfache tägliche Unterstützung notwendig — etwa bei Körperpflege, Mobilität und Nahrungsaufnahme.

4

Stufe 4

> 160 Std./Monat

€ 888,50/Monat

Schwere Beeinträchtigungen. Die Person ist auf umfassende Pflege und Betreuung über den gesamten Tag angewiesen.

5

Stufe 5

> 180 Std./Monat

€ 1.206,90/Monat

Dauernde Bereitschaft der Pflegeperson erforderlich — auch nachts. Unkontrollierbare Stuhl- oder Harninkontinenz oder vergleichbare Einschränkungen.

6

Stufe 6

> 180 Std./Monat

€ 1.685,40/Monat

Zeitweise unkoordiniertes oder aggressives Verhalten macht besondere Pflege notwendig. Keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich (z. B. fortgeschrittene Demenz).

7

Stufe 7

> 180 Std./Monat

€ 2.214,80/Monat

Schwerste Pflegebedürftigkeit. Dauernde Betreuung rund um die Uhr unbedingt erforderlich — keine willkürlichen Bewegungen mehr oder völlige Handlungsunfähigkeit.

* Pflegegeldbeträge 2026 gemäß Bundesministerium für Soziales. Valorisierung jeweils zum 1. Jänner.

Wie wird der Pflegebedarf ermittelt?

Ein Gutachter — in der Regel ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson — besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und schätzt den täglichen Zeitaufwand für folgende Bereiche:

Körperpflege

Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege, Rasur

An- und Auskleiden

inkl. orthopädische Hilfsmittel

Ernährung

Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten

Mobilität

Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Treppensteigen

Notdurft

Toilettengang, Inkontinenzversorgung

Hauswirtschaft

Reinigung, Wäsche, Einkauf, Beheizung

Therapien

Medikamentengabe, Verbandswechsel etc.

Orientierung

Zeitliche/örtliche Orientierung, Beaufsichtigung

Tipp: Tagebuch führen vor dem Gutachten

Notieren Sie 2 Wochen lang täglich, wofür die Pflegeperson tatsächlich Zeit benötigt — inklusive Nächte. Das hilft dem Gutachter, den realen Bedarf akkurat zu erfassen.

So stellen Sie den Pflegegeldantrag

  1. 1

    Zuständige Stelle ermitteln

    Für Pensionisten: zuständiger Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS, BVAEB). Für alle anderen: Sozialamt des jeweiligen Bundeslandes.

  2. 2

    Antrag stellen

    Schriftlich, per Telefon oder in der Geschäftsstelle. Ein Formular ist nicht zwingend nötig — ein formloses Schreiben mit Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer genügt.

  3. 3

    Gutachterbesuch

    Ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause und beurteilt den Pflegebedarf. Sie können eine Vertrauensperson hinzuziehen.

  4. 4

    Bescheid erhalten

    Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie einen Bescheid. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung: innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht.

Häufige Fragen

Wie viele Pflegestufen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es 7 Pflegestufen (Stufe 1 bis 7). Sie sind im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geregelt und richten sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden.

Ab wann hat man Anspruch auf Pflegestufe 1?

Pflegestufe 1 wird zuerkannt, wenn der Pflegebedarf mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt. Das entspricht durchschnittlich etwa 2 Stunden täglich.

Wer stuft die Pflegestufe ein?

Die Einstufung erfolgt durch einen Gutachter (Arzt oder diplomierte Pflegeperson), der den Pflegebedarf im häuslichen Umfeld beurteilt. Der Antrag wird beim zuständigen Pensionsversicherungsträger oder der Sozialhilfebehörde gestellt.

Kann man gegen eine Pflegestufe Einspruch einlegen?

Ja. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Es empfiehlt sich, vorher ein ärztliches Gegengutachten einzuholen.

Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf erhöht?

Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands kann jederzeit eine Neueinstufung beantragt werden. Der Antrag erfolgt formlos beim Pflegegeldträger.

Passende Pflegekraft für Ihren Angehörigen finden

pflegematch AT vermittelt Pflegekräfte, die genau zu Pflegestufe, Region und persönlichen Bedürfnissen passen — kostenlos anfragen.