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Ratgeber · Finanzierung

Pflegegeld Österreich 2026: Beträge, Antrag & Anrechnung

Das Bundespflegegeld ist eine steuerfreie monatliche Geldleistung für pflegebedürftige Personen. Es soll die durch Behinderung oder Krankheit entstehenden pflegebedingten Mehraufwendungen pauschal abgelten. Dieser Ratgeber erklärt Beträge, Antrag und praktische Nutzung.

Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026

Pflegegeld-Beträge 2026 nach Stufe

Die Beträge werden jährlich zum 1. Jänner valorisiert. Rechtsgrundlage: BPGG § 5. Quelle: Bundesministerium für Soziales.

PflegestufeMindestpflegebedarfMonatsbetrag
Stufe 1> 65 Std./Monat€ 206,20
Stufe 2> 95 Std./Monat€ 380,30
Stufe 3> 120 Std./Monat€ 592,60
Stufe 4> 160 Std./Monat€ 888,50
Stufe 5> 180 Std./Monat€ 1.206,90
Stufe 6> 180 Std./Monat€ 1.685,40
Stufe 7> 180 Std./Monat€ 2.214,80

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Pflegegeld

  1. 1

    Zuständige Stelle ermitteln

    Rentner wenden sich an ihren Pensionsversicherungsträger (PVA, SVS, BVAEB). Alle anderen an das Sozialamt des Bundeslandes.

  2. 2

    Antrag einreichen

    Schriftlich, telefonisch oder persönlich. Benötigt: Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer. Formlos möglich.

  3. 3

    Gutachterbesuch

    Ein Arzt oder diplomiertes Pflegepersonal beurteilt den Pflegebedarf zu Hause. Vertrauensperson darf dabei sein.

  4. 4

    Bescheid abwarten

    Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie den Bescheid. Bei Ablehnung innerhalb von 3 Monaten Klage beim Arbeitsgericht möglich.

Wichtig: Rückwirkende Gewährung

Pflegegeld wird frühestens ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag eingebracht wurde. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich — auch wenn die Einstufung noch aussteht.

Wofür kann Pflegegeld verwendet werden?

Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden — die pflegebedürftige Person entscheidet selbst, wie sie es einsetzt. Die häufigsten Verwendungszwecke:

Bezahlung einer Pflegekraft

Mobile Pflege, Heimhilfe oder 24h-Betreuerin

24h-Förderung aufstocken

Als Ergänzung zur Bundesförderung (bis zu € 1.776,78/Monat)

Pflegehilfsmittel

Rollator, Pflegebett, Inkontinenzartikel

Umbaumaßnahmen

Barrierefreiheit, Badumbau, Treppenlift

Tages- oder Kurzzeitpflege

Entlastung für pflegende Angehörige

Finanzielle Entlastung der Familie

Ausgleich für unbezahlte Pflegezeit

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Häufige Fragen

Ist Pflegegeld steuerpflichtig?

Nein. Das Pflegegeld ist gemäß § 29 Z 1 EStG steuerfrei und wird auch nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Kann man gleichzeitig Pflegegeld und 24h-Förderung erhalten?

Ja. Das Pflegegeld und die Förderung für die 24h-Betreuung können nebeneinander bezogen werden. Die Förderung hängt von der Pflegestufe ab und beträgt bei Stufe 3 oder höher bis zu € 1.776,78 monatlich.

Was passiert mit dem Pflegegeld im Krankenhaus?

Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ruht das Pflegegeld ab dem 1. des Folgemonats nach 4 Wochen — außer es wird weiterhin nachweislich eine Pflegeperson beschäftigt.

Wird Pflegegeld auf das Gehalt angerechnet?

Das Pflegegeld wird grundsätzlich nicht auf Gehalt, Pension oder andere Einkünfte angerechnet und nicht mit diesen verrechnet. Es ist eine zweckgebundene Leistung für Pflegebedürftige.

Kann man Pflegegeld für die Bezahlung einer privaten Pflegekraft verwenden?

Ja, das ist ausdrücklich möglich und der häufigste Verwendungszweck. Das Pflegegeld kann für die Entlohnung einer Heimhilfe, Pflegekraft oder 24h-Betreuerin eingesetzt werden.

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