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Ratgeber · Pflegebedarf

Pflegebedarf einschätzen: Checkliste für Angehörige 2026

Oft ist es schwer zu beurteilen, wie viel Unterstützung ein Angehöriger wirklich braucht — und ob ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Diese Checkliste deckt alle 8 Bewertungsbereiche des österreichischen Pflegegeldgesetzes ab und hilft Ihnen, den Bedarf realistisch einzuschätzen.

Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026

Pflegebedarf besprochen — was jetzt?

Wenn Sie den Bedarf eingeschätzt haben, hilft pflegematch AT beim nächsten Schritt: Die passende Pflegekraft finden — kostenlos und unverbindlich.

Die 8 Bewertungsbereiche: Ihre Checkliste

Der österreichische Pflegegeld-Gutachter bewertet genau diese 8 Bereiche. Gehen Sie die Liste durch und notieren Sie ehrlich, wie viel Hilfe pro Bereich täglich benötigt wird.

1

Körperpflege

Kann die Person selbstständig duschen/baden? Ist Hilfe beim Waschen, Zähneputzen, Rasieren nötig?

2

An- und Auskleiden

Kann die Person sich selbst an- und ausziehen? Werden orthopädische Hilfsmittel (Kompressionsstrümpfe etc.) angelegt?

3

Ernährung

Kann die Person Mahlzeiten selbst zubereiten und einnehmen? Besteht Schluckstörung oder Aspirationsgefahr?

4

Mobilität

Kann die Person selbstständig gehen, aufstehen, Treppen steigen? Ist ein Rollstuhl oder Rollator nötig?

5

Notdurft

Ist die Person inkontinent? Wieviel Hilfe beim Toilettengang ist nötig?

6

Haushaltsführung

Kann die Person einkaufen, kochen, putzen, Wäsche waschen und die Heizung bedienen?

7

Medizinische Maßnahmen

Müssen Medikamente verabreicht werden? Verbandswechsel, Injektionen, Blutzuckermessung?

8

Orientierung & Beaufsichtigung

Ist die Person zeitlich/örtlich orientiert? Braucht sie Beaufsichtigung aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Demenz)?

Wann ist eine Pflegekraft nötig — wann reicht stundenweise Hilfe?

Stundenweise Hilfe (Heimhilfe) reicht wenn …

  • · Hilfe bei einzelnen Tätigkeiten (Kochen, Putzen)
  • · Kein nächtlicher Bedarf
  • · Person ist tagsüber alleine sicher
  • · Pflegestunden < 95/Monat (Pflegestufe 1–2)

24h-Pflegekraft wird nötig wenn …

  • · Nächtliche Betreuung erforderlich
  • · Person kann nicht sicher alleine sein
  • · Demenz mit Weglauftendenz
  • · Pflegestunden > 160/Monat (Stufe 4+)

Tipp zur Gutachter-Vorbereitung

Führen Sie 2 Wochen lang ein Pflegetagebuch. Notieren Sie Uhrzeit, Tätigkeit und Dauer. Das ist das stärkste Argument für eine realistische Pflegestufeneinstufung.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich Pflegebedarf?

Pflegebedarf liegt vor, wenn eine Person bei alltäglichen Verrichtungen regelmäßig Hilfe benötigt — z. B. bei Körperpflege, Ankleiden, Mahlzeiten, Mobilität oder Medikamenteneinnahme. Wenn der Aufwand mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt, besteht Anspruch auf Pflegegeld (Stufe 1).

Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Das Pflegegutachten wird von einem Gutachter erstellt — in der Regel ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson, die vom zuständigen Pensionsversicherungsträger oder der Sozialhilfebehörde beauftragt wird. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.

Wie bereite ich mich auf das Gutachten vor?

Führen Sie 2 Wochen lang ein Pflegetagebuch: Notieren Sie täglich, wann und wie lange Sie bei welchen Tätigkeiten helfen — auch nachts. Legen Sie beim Gutachter alle Arztbriefe, Befunde und Medikamentenlisten vor. Ziehen Sie eine Vertrauensperson zum Termin hinzu.

Was gilt als Pflegebedarf?

Als Pflegebedarf gilt der regelmäßige Zeitaufwand für: Körperpflege (Waschen, Duschen), An- und Auskleiden, Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Mobilität (Gehen, Aufstehen), Toilettengang und Inkontinenzversorgung, Haushaltsführung, Medikamentengabe sowie Orientierungs- und Beaufsichtigungsbedarf.

Pflegebedarf eingeschätzt — nächster Schritt?

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