Ratgeber · Pflegebedarf
Pflegebedarf einschätzen: Checkliste für Angehörige 2026
Oft ist es schwer zu beurteilen, wie viel Unterstützung ein Angehöriger wirklich braucht — und ob ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Diese Checkliste deckt alle 8 Bewertungsbereiche des österreichischen Pflegegeldgesetzes ab und hilft Ihnen, den Bedarf realistisch einzuschätzen.
Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026
Pflegebedarf besprochen — was jetzt?
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Die 8 Bewertungsbereiche: Ihre Checkliste
Der österreichische Pflegegeld-Gutachter bewertet genau diese 8 Bereiche. Gehen Sie die Liste durch und notieren Sie ehrlich, wie viel Hilfe pro Bereich täglich benötigt wird.
Körperpflege
Kann die Person selbstständig duschen/baden? Ist Hilfe beim Waschen, Zähneputzen, Rasieren nötig?
An- und Auskleiden
Kann die Person sich selbst an- und ausziehen? Werden orthopädische Hilfsmittel (Kompressionsstrümpfe etc.) angelegt?
Ernährung
Kann die Person Mahlzeiten selbst zubereiten und einnehmen? Besteht Schluckstörung oder Aspirationsgefahr?
Mobilität
Kann die Person selbstständig gehen, aufstehen, Treppen steigen? Ist ein Rollstuhl oder Rollator nötig?
Notdurft
Ist die Person inkontinent? Wieviel Hilfe beim Toilettengang ist nötig?
Haushaltsführung
Kann die Person einkaufen, kochen, putzen, Wäsche waschen und die Heizung bedienen?
Medizinische Maßnahmen
Müssen Medikamente verabreicht werden? Verbandswechsel, Injektionen, Blutzuckermessung?
Orientierung & Beaufsichtigung
Ist die Person zeitlich/örtlich orientiert? Braucht sie Beaufsichtigung aus Sicherheitsgründen (z. B. bei Demenz)?
Wann ist eine Pflegekraft nötig — wann reicht stundenweise Hilfe?
Stundenweise Hilfe (Heimhilfe) reicht wenn …
- · Hilfe bei einzelnen Tätigkeiten (Kochen, Putzen)
- · Kein nächtlicher Bedarf
- · Person ist tagsüber alleine sicher
- · Pflegestunden < 95/Monat (Pflegestufe 1–2)
24h-Pflegekraft wird nötig wenn …
- · Nächtliche Betreuung erforderlich
- · Person kann nicht sicher alleine sein
- · Demenz mit Weglauftendenz
- · Pflegestunden > 160/Monat (Stufe 4+)
Tipp zur Gutachter-Vorbereitung
Führen Sie 2 Wochen lang ein Pflegetagebuch. Notieren Sie Uhrzeit, Tätigkeit und Dauer. Das ist das stärkste Argument für eine realistische Pflegestufeneinstufung.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich Pflegebedarf?▾
Pflegebedarf liegt vor, wenn eine Person bei alltäglichen Verrichtungen regelmäßig Hilfe benötigt — z. B. bei Körperpflege, Ankleiden, Mahlzeiten, Mobilität oder Medikamenteneinnahme. Wenn der Aufwand mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt, besteht Anspruch auf Pflegegeld (Stufe 1).
Wer erstellt ein Pflegegutachten?▾
Das Pflegegutachten wird von einem Gutachter erstellt — in der Regel ein Arzt oder eine diplomierte Pflegeperson, die vom zuständigen Pensionsversicherungsträger oder der Sozialhilfebehörde beauftragt wird. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause.
Wie bereite ich mich auf das Gutachten vor?▾
Führen Sie 2 Wochen lang ein Pflegetagebuch: Notieren Sie täglich, wann und wie lange Sie bei welchen Tätigkeiten helfen — auch nachts. Legen Sie beim Gutachter alle Arztbriefe, Befunde und Medikamentenlisten vor. Ziehen Sie eine Vertrauensperson zum Termin hinzu.
Was gilt als Pflegebedarf?▾
Als Pflegebedarf gilt der regelmäßige Zeitaufwand für: Körperpflege (Waschen, Duschen), An- und Auskleiden, Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, Mobilität (Gehen, Aufstehen), Toilettengang und Inkontinenzversorgung, Haushaltsführung, Medikamentengabe sowie Orientierungs- und Beaufsichtigungsbedarf.
Pflegebedarf eingeschätzt — nächster Schritt?
pflegematch AT hilft Ihnen, auf Basis Ihres eingeschätzten Bedarfs die passende Pflegekraft zu finden — kostenlos und unverbindlich.