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Ratgeber · Selbstständigkeit

Selbstständig als Pflegekraft in Österreich: Leitfaden 2026

Die Selbstständigkeit als Personenbetreuer/in ist für viele Pflegekräfte der attraktivste Weg — mehr Freiheit, höheres Einkommen und selbstbestimmte Arbeitszeiten. Dieser Leitfaden erklärt alles: vom Gewerbeschein über die SVS-Versicherung bis zu Steuern und Kundenakquise.

Veröffentlicht: Jänner 2026 · Aktualisiert: Mai 2026

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Gewerbeschein Personenbetreuung (§159 GewO)

Die Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe nach §159 der Gewerbeordnung — d. h. kein Befähigungsnachweis nötig, aber eine Basisausbildung wird empfohlen und ist in manchen Fällen Voraussetzung.

1

Anmeldung bei der WKO

Online über das WKO-Portal (GISA) oder persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Kosten: ca. €140 Grundumlage/Jahr plus Kammerumlage. Inklusive Pflichtmitgliedschaft in der WKO.

2

Voraussetzungen

Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerstatus (oder gültige Arbeitsgenehmigung), Vollendung 18. Lebensjahr, keine einschlägigen Vorstrafen. Kein Pflege-Diplom nötig, aber 200h-Basisausbildung empfohlen.

3

SVS-Anmeldung

Automatisch nach Gewerbeschein-Anmeldung — die WKO meldet Sie der SVS. Erster Beitragsbescheid kommt nach ca. 3 Monaten. Im ersten Jahr: reduzierte Mindestbeitragsgrundlage (Erleichterung für Neugründer).

Einnahmen, Ausgaben & Steuervorteile

Absetzbare Ausgaben

Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Berufskleidung, Fortbildungen, WKO-Beiträge, Steuerberatung, Telefon/Internet (anteilig), Haftpflichtversicherung.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Bis €700.000 Umsatz/Jahr reicht die einfache E/A-Rechnung. Keine doppelte Buchhaltung nötig. Steuererklärung einmal jährlich.

Pauschalierungsoption

Basispauschalierung: 12 % der Einnahmen als Betriebsausgabe ohne Einzelnachweis. Ideal bei wenigen tatsächlichen Ausgaben.

Kleinunternehmerregelung

Bis €42.000 Umsatz/Jahr: Umsatzsteuerbefreiung. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.

Vor- und Nachteile auf einen Blick

Vorteile

  • · Höheres Einkommenspotential
  • · Freie Klienten- und Zeitwahl
  • · Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
  • · Unabhängig von Arbeitgeber

Nachteile

  • · Kein Urlaubsgeld, kein Krankenstand
  • · Eigene SVS-Beiträge und Steuern
  • · Klienten selbst akquirieren
  • · Einkommensschwankungen möglich

Informationen zum Arbeitsmarkt: Als Pflegekraft in Österreich arbeiten. Was Klienten suchen: Pflegekraft finden: 7 Tipps.

Häufige Fragen

Wie wird man selbstständige Pflegekraft?

Schritte zur Selbstständigkeit als Personenbetreuerin: 1) Gewerbeschein nach §159 GewO (Personenbetreuung) anmelden — bei der WKO (Wirtschaftskammer). 2) Nachweis einer Basisausbildung (200 Stunden) oder gleichwertiger Qualifikation. 3) Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen). 4) Erste Klienten finden (z. B. über pflegematch AT).

Welche Versicherung braucht man als selbstständige Pflegekraft?

Selbstständige Pflegekräfte sind bei der SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen) pflichtversichert — Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Der Beitragssatz beträgt ca. 27,5 % des Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben). Im ersten Jahr gibt es Erleichterungen (geringere Mindestbeitragsgrundlage).

Was verdient man selbstständig als Pflegekraft?

Bei 24h-Personenbetreuung: pro Einsatz (2–3 Wochen) €1.800–2.500. Mit 20–22 Einsätzen/Jahr ergibt das €36.000–55.000 Bruttojahreseinkommen. Nach SVS-Beiträgen (ca. 27,5 %) und Einkommensteuer (progressiv) bleibt ca. €22.000–38.000 netto. Vergleichbar oder besser als Anstellung bei deutlich mehr Flexibilität.

Welche Pflichten hat eine selbstständige Pflegekraft?

Pflichten: Gewerbeschein aufrechterhalten, SVS-Beiträge vierteljährlich zahlen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchhaltung führen, Rechnungen korrekt ausstellen (inkl. eigener SVS-Nummer), Steuererklärung jährlich abgeben, Haftpflichtversicherung empfohlen.

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